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Finanzlexikon: rueckstellung

rueckstellung

Rückstellungen im wirtschaftlichen Sinne (Bilanz) sind die Reservierung von Kapital für zukünftige Verpflichtungen. Dies sind nach den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung insbesondere

* Verpflichtungen zur Zahlung von Betriebsrenten sowie
* zu erwartende Kosten zur Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen, aber auch
* Steuerzahlungen und Sozialleistungen für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie
* generell alle zukünftige Ausgaben, die eine Eintrittswahrscheinlichkeit haben oder die der Höhe nach unbekannt sind.

Rückstellungen als "erwartete Verbindlichkeiten" gehören prinzipiell zu den Passiva.

Prinzipiell denkbar wäre auch ein Bilanzposten für "erwartetes Vermögen" (etwa schwebende Verkaufsverhandlungen), jedoch erlaubt das Niederstwertprinzip einen solchen Posten nicht.

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